Europawahl am 09.06.2024
In der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 19.05.2024 werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben....
In der Zeit vom 29.04.2024 bis einschließlich 19.05.2024 werden die Wahlbenachrichtigungsschreiben für die Gemeinden Bad Grönenbach, Wolfertschwenden und Woringen zugestellt. Personen, die während dieser Zeit kein Wahlbenachrichtigungsschreiben erhalten, bitten wir, dies umgehend bei der Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach, Frau Krach, Telefon: 605-24 zu melden.
Wahlrecht für Deutsche (§ 6 Abs. 1 EuWG)
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
- das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6 a Abs. 1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlrecht für Unionsbürger (§ 6 Abs. 3 EuWG)
Wahlberechtigt sind alle Unionsbürger auf Antrag,die am Wahltag
1. das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten
a) in der Bundesrepublik Deutschland oder
b) in den übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 6 a Abs. 2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Weitere Informationen finden Sie in den nächsten Marktnachrichten.