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Grundsteuerreform 2025

Grundsteuerreform 2025

Ab dem 1. Januar 2025 erfolgt die Erhebung der Grundsteuer durch die Gemeinden auf der Basis der neuen Berechnungsgrundlagen. Anhand der abgegebenen Grundsteuererklärung setzt das Finanzamt mit Bescheid den für die Gemeinden maßgeblichen neuen Grundsteuermessbetrag fest. Die Grundsteuererklärung war grundsätzlich bis zum 30. April 2023 abzugeben. Sofern Sie bislang noch keine Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben haben sollten, bitten wir Sie dies zeitnah nachzuholen, da andernfalls durch das Finanzamt in den nächsten Wochen eine Schätzung des Steuermessbetrages vorgenommen wird. Sofern Ihnen der neue Messbetragsbescheid bereits vorliegen sollte, bitten wir Sie bei Unstimmigkeiten um entsprechende Prüfung sowie bei Bedarf um direkte Kontaktaufnahme mit dem Finanzamt. Bei einem offensichtlichen Fehler bietet sich ggf. auch die Abgabe einer sog. Grundsteueränderungsanzeige an (Vordruck BayGrSt 5). Dadurch kann möglicherweise vermieden werden, dass im Einzelfall ab 2025 eine zu hohe Grundsteuer festgesetzt wird. Wir bitten um Verständnis, dass die VG Bad Grönenbach zu den einzelnen Festsetzungen durch das Finanzamt keine Auskünfte geben kann. Über die jeweilige finanzielle Auswirkung der Grundsteuerreform kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da diese individuell und je nach Grundstücks- und Wohnfläche des betreffenden Objektes verschieden ist. Zudem müssen in diesem Zusammenhang auch noch die Grundsteuerhebesätze für das Jahr 2025 neu bestimmt werden.

Manuela Neumaier, Steueramt

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