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Förderprogramm für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet

Der Gemeinderat hat ein kommunales Förderprogramm für Photovoltaikanlagen im Gemeindegebiet mit einer gesamten Fördersumme von zunächst 50.000 € im Zeitraum 01.04.22 – 31.12.25 aufgelegt.

Dazu wurde vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 17.03.22 mehrheitlich die Richtlinie der Gemeinde Wolfertschwenden zur Förderung einer Photovoltaikanlage (Förderrichtlinie „PV-Anlage“) verabschiedet.

Die Richtlinie gilt ab 01.04.22 für PV-Anlagen, die an/auf Wohn- und/oder Nebengebäuden im Gemeindegebiet neu errichtet und käuflich erworben werden. Gebrauchte und/oder Selbstbauanlagen und Komponenten, sowie Speicher werden nicht gefördert.

Die Richtlinie und der Antrag dazu können auch im Rathaus zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

Förderfähige einheimische Gehölze

Die Liste der förderfähigen Pflanzen wurde in Absprache mit dem Kreisfachberater für Gartenkultur und Landespflege vom Landratsamt Unterallgäu erstellt. Dabei wurde besonders darauf geachtet, dass die Pflanzen möglichst viele von folgenden Kriterien erfüllen:

  •  einheimische Art (oder bei den Obstbäumen einheimische Wildart)
  •  hoher ökologischer Nutzen als Nahrungsquelle / Unterschlupf /Nistmöglichkeit / Winterquartier für möglichst viele einheimische Insekten, Vögel und andere Wildtiere
  • Angepasstheit an die hiesigen Bodenverhältnisse und klimatischen Verhältnisse
  • essbare oder verwertbare Früchte für den Menschen
  • für die Pflanzung im Garten geeignet


Falls Sie noch Fragen zu den Pflanzen oder zum Förderprogramm haben, wenden Sie sich bitte an:
Christoph Markert
Referat für Umwelt & Verkehr
Telefon: 01 76/24 94 09 93
Mail: christoph.markert@wolfertschwenden.de


Nutzen Sie unser Förderprogramm und schaffen auch Sie wertvollen Lebensraum für Mensch und Tier, denn Klima- und Umweltschutz geht uns alle an! 

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