Allgemeine Informationen
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 08.10.26 mit Wirkung zum 12.10.26 die Einrichtung eines Bürgerhilfsfonds beschlossen.
Zweck des Bürgerhilfsfonds ist eine schnelle und unbürokratische Unterstützung hilfsbedürftiger Personen, die unverschuldet oder durch einen schweren Schicksalsschlag (z. B. Tod, Krankheit usw.) in Not geraten sind. Auf Kinderbedürfnisse ist besonders zu achten. Ebenso können Personen unterstützt werden, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Bürgerhilfsfonds der Gemeinde soll durch Spenden von Privatpersonen, aus diversen Veranstaltungen, Initiativen von Vereinen und Unternehmen finanziert werden. Spendern und Unterstützern des Bürgerhilfsfonds können Spendenquittungen nach § 51 ff der Abgabenordung (AO) ausgestellt werden.
Ein Antrag auf Gewährung von Mitteln muss in schriftlicher Form (z. B. Brief, E-Mail usw.) bei der Gemeinde Wolfertschwenden gestellt und begründet werden. Er kann auch von Dritten gestellt werden.
Die Verteilung der Finanzmittel erfolgt über ein Sozialkomitee, dem neben der Ersten Bürgermeisterin (Vorsitz) Gemeinderätin Stephanie Bestle und Gemeinderat Stefan Brommler angehören.