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Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Dazu übermittelt die Meldebehörde jährlich im ersten Quartal folgende Daten der o. g. Personengruppe: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift.

Freiwilliger Wehrdienst; Übermittlung von Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung

Wie bereits bekannt, ist die allgemeine Wehrpflicht zum 01.07.2011 ausgesetzt und in einen freiwilligen Wehrdienst übergeleitet worden. Das Bundesamt für Wehrverwaltung übersendet allen Jugendlichen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, Informationen über die Möglichkeit den freiwilligen Wehrdienst abzuleisten. Dazu übermittelt die Meldebehörde jährlich im ersten Quartal folgende Daten der o. g. Personengruppe: Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift. Die Betroffenen haben das Recht der Datenübermittlung zu widersprechen. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und braucht nicht begründet zu werden. Er kann bei der Meldebehörde (Verwaltungsgemeinschaft Bad Grönenbach, Marktplatz 1, 87730 Bad Grönenbach) eingelegt werden. Dieser muss bis zum 31.12. vor Beginn dieses Quartals erfolgen! Falls der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde, werden die Meldebehörden die genannten Daten weitergeben.

Barbara Fricke, Bürgerbüro