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Umtausch Führerscheine

Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden

Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden

Wer einen Führerschein hat, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, sollte sich den 19. Januar 2027 rot im Kalender anstreichen. Das ist der Tag, bis zu dem diese Personen ihren Führerschein umgetauscht haben müssen. Möglich ist der Umtausch persönlich oder online. Wer im Unterallgäu wohnt, kann hierzu in die Führerscheinstelle des Landratsamts in Mindelheim oder in die Außenstelle in Memmingerberg kommen. Mitbringen muss man den bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles, ausgedrucktes biometrisches Foto. Wer vorher über die Homepage des Landratsamts einen Termin vereinbart, kann Zeit sparen. Man kann aber auch ohne Termin in die Führerscheinstelle kommen. Von zu Hause aus funktioniert der Umtausch online mit der BayernID oder einer BundID. Viele weitere Informationen, der Online-Antrag sowie die Terminvereinbarung finden Sie auf: www.unterallgaeu.de/fuehrerschein 

Die Stichtage für den Umtausch im Überblick:

Ausstellungsjahr            Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:

2002 bis 2004                19.01.2027

2005 bis 2007                19.01.2028

2008                         19.01.2029

2009                         19.01.2030

2010                        19.01.2031

2011                        19.01.2032

2012 bis 18.01.2013          19.01.2033

Ausnahme: Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.