Umtausch Führerscheine
Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden
Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 müssen umgetauscht werden
Wer einen Führerschein hat, der in den Jahren 2002 bis 2004 ausgestellt wurde, sollte sich den 19. Januar 2027 rot im Kalender anstreichen. Das ist der Tag, bis zu dem diese Personen ihren Führerschein umgetauscht haben müssen. Möglich ist der Umtausch persönlich oder online. Wer im Unterallgäu wohnt, kann hierzu in die Führerscheinstelle des Landratsamts in Mindelheim oder in die Außenstelle in Memmingerberg kommen. Mitbringen muss man den bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles, ausgedrucktes biometrisches Foto. Wer vorher über die Homepage des Landratsamts einen Termin vereinbart, kann Zeit sparen. Man kann aber auch ohne Termin in die Führerscheinstelle kommen. Von zu Hause aus funktioniert der Umtausch online mit der BayernID oder einer BundID. Viele weitere Informationen, der Online-Antrag sowie die Terminvereinbarung finden Sie auf: www.unterallgaeu.de/fuehrerschein
Die Stichtage für den Umtausch im Überblick:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss:
2002 bis 2004 19.01.2027
2005 bis 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 bis 18.01.2013 19.01.2033
Ausnahme: Personen, die vor 1953 geboren sind, müssen ihren Führerschein erst bis zum 19.01.2033 umtauschen.