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Gemeinde Wolfertschwenden

Rückschnitt der in den öffentlichen Verkehrsraum wachsenden Hecken, Bäume und Sträucher

Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung oder Herunterfallen von abgestorbenen Ästen entstehen.

Es kommt immer wieder zu Behinderungen durch überhängende Äste, zu breit oder zu hoch-wachsende Hecken an Kreuzungen, Einmündungen, Fuß- und Radwegen, Straßenlampen und Verkehrszeichen. Sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Orientierung aller Verkehrsteilnehmer wird dadurch beeinträchtigt. Sie als Grundstückseigentümer sind verkehrssicherungspflichtig und haften für Unfälle und Schäden, die durch Überwuchs Ihrer Begrünung oder Herunterfallen von abgestorbenen Ästen entstehen. Bitte befolgen Sie die Hinweise: Beachten Sie das Lichtraumprofil, wenn Ihr Grundstück an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzt. Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,5 m nicht über Rad-/Gehwege ragen, an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,5 m. 

- Schneiden Sie Hecken, Bäume u. Sträucher an Straßen, Wegen und Plätzen soweit zurück, dass alle Verkehrsteilnehmer den öffentlichen Verkehrsraum ungehindert und ohne Gefahr nutzen können. 

- Schneiden Sie an Straßeneinmündungen und Kreuzungen soweit zurück, dass nichts über Ihre Grundstücksgrenze hinausragt. 

- Achten Sie auch darauf, das Sichtdreieck freizuhalten. 

- Schneiden Sie im Bereich von Straßenleuchten und Verkehrszeichen soweit zurück, dass die Leuchten in ihrer Beleuchtungsfunktion nicht behindert werden und die Verkehrszeichen problemlos gesehen werden können.  Öffentliche Sicherheit und Ordnung