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EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999, 2000 und 2001 verlieren ihre Gültigkeit

EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999, 2000 und 2001 verlieren ihre Gültigkeit Umtausch bis 19. Januar 2026 möglich - auch online

EU-Kartenführerscheine aus den Jahren 1999, 2000 und 2001 verlieren ihre Gültigkeit

Umtausch bis 19. Januar 2026 möglich - auch online

Inhaber eines EU-Kartenführerscheins aus den Jahren 1999, 2000 oder 2001 müssen diesen bis spätestens 19.01.26 umtauschen. Grund dafür ist, dass die Gültigkeit von Führerscheinen europaweit auf 15 Jahre befristet wurde und ältere Kartenführerscheine im Gegensatz zu den ab 19. Januar 2013 ausgestellten Dokumenten kein Ablaufdatum haben. Auf der Internetseite des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/fuehrerschein sind neben dem Online-Antrag viele Informationen und ein Erklärvideo zur Vorgehensweise zu finden. Selbstverständlich ist es auch möglich, den Umtausch persönlich im Landratsamt zu beantragen. Mitbringen müssen die Antragsteller dazu ihren bisherigen Führerschein, ein gültiges Ausweisdokument sowie ein aktuelles biometrisches Foto in Papierform.