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Allgemeine Ruhezeiten

Im Interesse einer guten Nachbarschaft bitten wir, ...

Im Interesse einer guten Nachbarschaft bitten wir, alle ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten, wie z.B.
Rasenmähen oder Sägen nicht in der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr vorzunehmen. Achten Sie bitte
während dieser Zeit auch darauf, dass von Musikinstrumenten oder Radio-/CD-Geräten keine Lärmbelästigungen ausgehen. 

Die Nachtruhe ist von 22.00 bis 6.00 Uhr einzuhalten. 

Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.

M. Krach, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung