Allgemeine Ruhezeiten
Im Interesse einer guten Nachbarschaft bitten wir, ...
Im Interesse einer guten Nachbarschaft bitten wir, alle ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten, wie z.B.
Rasenmähen oder Sägen nicht in der Mittagszeit von 12.00 bis 14.00 Uhr vorzunehmen. Achten Sie bitte
während dieser Zeit auch darauf, dass von Musikinstrumenten oder Radio-/CD-Geräten keine Lärmbelästigungen ausgehen.
Die Nachtruhe ist von 22.00 bis 6.00 Uhr einzuhalten.
Die Ruhezeiten am Sonntag und an Feiertagen sind ganztägig.
M. Krach, Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung