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Gebühren der Bayerischen Vermessungsverwaltung – Ermäßigungen bei Hochwasserschäden

Die Bayerische Vermessungsverwaltung wird in Zusammenhang mit den Hochwasserereignissen in Bayern im Jahr 2024 nachfolgende Ermäßigungen ab sofort gewähren:

Stellen Eigentümer aufgrund von Schäden, die mittel- oder unmittelbar aus dem aktuellen Hochwasser resultieren, Antrag auf Wiederherstellung oder Ermittlung von Grenzen, so wird die reguläre Gebühr nach GebOVerm um 50% reduziert.

Die Ermäßigungen gelten nur insoweit, als dass der entsprechende Antrag bis zum 31. Dezember 2024 gestellt wurde und die Kosten nicht bereits durch entsprechende Versicherungen oder Hilfsprogramme ausgeglichen werden.

Die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung entscheiden im eigenen Ermessen über die Schadensbetroffenheit, die vom Antragssteller in geeigneter Wiese darzulegen ist.

Ihr Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Memmingen mit Außenstelle Mindelheim

Bismarckstraße 1
87700 Memmingen

Telefon: +49 8331 9648-0

Memminger Straße 18
87719 Mindelheim

Telefon: +49 8261 9917-0

poststelle@adbv-mm.bayern.de

www.adbv-memmingen.de

Nicht alle Hochwasserabfälle zählen zum Sperrmüll

Abfallwirtschaft gibt Hinweise zur Entsorgung

Unterallgäu. Die Aufräumarbeiten nach dem Hochwasser Anfang Juni sind mancherorts immer noch im Gange. Damit es reibungslos mit der Anlieferung und Entsorgung der Abfälle klappt, informiert die Abfallwirtschaft des Landkreises, was zu beachten ist.

  • Regale oder Schränke, die durch das Hochwasser beschädigt und unbrauchbar worden sind, können als Sperrmüll entsorgt werden. Bei Sperrmüll handelt es sich um sperrigen Abfall, der nicht fest mit dem Gebäude verbunden war und nicht in die Restmülltonne passt, also zum Beispiel Möbel und Einrichtungsgegenstände. Kleinmengen bis maximal 0,3 Kubikmeter können gegen Gebühr über die Sperrmüllcontainer an den Wertstoffhöfen Bad Wörishofen, Mindelheim und Ottobeuren entsorgt werden. Größere Mengen können bei der Umladestation in Breitenbrunn angeliefert werden. Zur Entsorgung kann der Sperrmüllschein genutzt werden, den Grundstückseigentümer alle zwölf Monate über das Online-Portal der Abfallwirtschaft unter www.unterallgaeu.de/abfall beziehen können. Mit dem Sperrmüllschein können bis zu 300 Kilogramm Sperrmüll kostenlos abgegeben werden. Ohne Sperrmüllschein ist die Abgabe in Breitenbrunn gebührenpflichtig und kostet 175 Euro pro Tonne.
  • Papier, Weißmöbel, Elektro- und Elektronikgeräte sowie verpackungsfremde Kunststoffe können Privathaushalte ganzjährig kostenfrei an den örtlichen Wertstoffhöfen abgeben. Die Abgabe von Altholz ist bis zu einer Menge von einem Kubikmeter beziehungsweise bei Möbelaltholz bis zu einer Menge von drei Kubikmetern gebührenfrei.
  • Farben wie Wand- oder Dispersionsfarbe zählen ebenfalls nicht zum Sperrmüll, sondern gehören eingedickt in den Restmüll.
  • Lacke oder Lösungsmittel können über das Schadstoffmobil entsorgt werden. Altöl sowie Öl-Wassergemische können nicht am Schadstoffmobil abgegeben werden. Sauberes Öl kann an Verkaufsstellen zurückgegeben werden, für die Entsorgung von Öl-Wassergemischen gibt es entsprechende Fachbetriebe.
  • Mineralischer Bauschutt wie Fliesen, Estrich oder Verputz zählen ebenfalls nicht zum Sperrmüll. Hier erfolgt die fachgerechte Entsorgung über Bauschuttverwerter, da das Material wieder aufbereitet werden kann.
  • Künstliche Mineralfasern (KMF) können Privatpersonen in Big-Bags verpackt bei der Umladestation Breitenbrunn anliefern. Dort werden auch zerteilte und restentleerte Heizöltanks angenommen. Die Abgabe ist jeweils gebührenpflichtig.

Die Öffnungszeiten und alle weiteren Informationen zu den Wertstoffhöfen sowie zur Umladestation in Breitenbrunn gibt es in der Unterallgäu-App und auf der Homepage des Landratsamts unter www.unterallgaeu.de/abfall. Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung Auskunft unter Telefon (08261) 995-8090.

 

Beantragung Soforthilfe

Das Bayerische Kabinett hat eine Soforthilfeaktion für Geschädigte des Hochwassers eingeleitet; die Auszahlungen hierfür sollen im Landratsamt bereits ab Donnerstag, 06.06.24 erfolgen.

Für die Kommunikation zu diesem Bereich wurde die E-Mail-Adresse soforthilfe@lra.unterallgaeu.de eingerichtet, an die Anfragen gerichtet werden sollen und an die die Anträge auch übersandt werden können.

Unter den Rufnummer (0 82 61) 9 95 - 2 99 und - 2 92 sind die Sachbearbeiter Frau Schuster und Herr Hampp für die Antragsbearbeitung und Rückfragen erreichbar.

Auf den Antragsformularen ist Passus enthalten, in dem die Gemeinde/Verwaltungsgemeinschaft bestätigen soll, dass die Person identifiziert ist und in einem vom Hochwasser betroffenen Gebiet wohnt. Ohne diese Bestätigung kann der Antrag vom Landratsamt nicht bearbeitet werden.

Die Antragsformulare liegen ab sofort im Rathaus aus und können auch auf unserer Homepage heruntergeladen werden . Zur Beschleunigung des Antragsverfahren können die Anträge beim Landratsamt auch eingescannt oder als Foto per E-Mail eingereicht werden. Wichtig ist aber die vorherige Unterschrift durch den Bürger und die Bestätigung der Gemeinde.

Über die genauen Bedingungen und den Ablauf der Beantragung informiert das Landratsamt noch gesondert in einer Pressemitteilung und auf der Homepage des Landratsamtes.

Die Kartei der Not bietet ebenfalls eine Soforthilfe an. Auf dem Antragsformular ist eine Bestätigung des Landratsamtes (alternativ zu der der Gemeinden) zur Auswahl gestellt, dass der Antragssteller vom Hochwasser betroffen ist und eine Hilfeleistung für notwendig gehalten wird. Das Landratsamt kann diesen Antrag ohne genaue Ortskenntnis leider nicht bestätigen und bittet darum, dass diese Bestätigung nur durch die Gemeinden ausgestellt wird.

Hochwasser-Abfälle entsorgen

Damit Hochwasserabfälle zeitnah beseitigt werden können, hat der Landkreis die Entsorgungsmöglichkeiten im Unterallgäu erweitert. Wichtig ist, dass auch Hochwasserabfälle sortiert werden. An den Annahmestellen stehen Container für Metalle/Schrott, Elektroschrott, Holz sowie Sperrmüll/Restmüll bereit. Die Hänger sollten nach Möglichkeit schon grob sortiert beladen werden, damit es vor Ort schneller geht. Hintergrund ist, dass der Landkreis keine unsortierten Container bei der Müllverbrennungsanlage in Weißenhorn anliefern darf. Diese wurden und werden dort abgewiesen. Hochwasserbedingter Sperrmüll wird in dieser Woche ohne Sperrmüllkarte angenommen. Gefahrgut, Sonderabfälle sowie Baustellenabfälle sind von der Annahme ausgeschlossen.

  • Die Umladestation Breitenbrunn bietet bis mind. Mittwoch, 12. Juni, erweiterte Öffnungszeiten an. Die Umladestation ist am Montag, Dienstag und Mittwoch von 8 bis 11.30 Uhr und von 13 bis 17.30 Uhr kann dort Sperrmüll angeliefert werden. Die Schließung über Mittag ist notwendig, um Abfälle abtransportieren zu können.
  • Die Kompostanlagen an den Wertstoffhöfen in Wolfertschwenden und Babenhausen wurden umfunktioniert und extra für die Annahme von Hochwasser-Abfällen geöffnet. Die Kompostanlage Wolfertschwenden nimmt noch bis Mittwoch, 12. Juni, Hochwasser-Sperrmüll an - Montag und Dienstag von 14 bis 18 Uhr, am Mittwoch von 9 bis 12 Uhr.
  • An der Kompostanlage Babenhausen kann noch bis einschließlich Dienstag, 11. Juni, Sperrmüll aus Hochwasserschäden angeliefert werden. Geöffnet ist in Babenhausen am Samstag, Montag und Dienstag jeweils von 9 bis 18 Uhr.

Gartenabfälle können in Wolfertschwenden und Babenhausen bis auf weiteres nicht angenommen werden. Hierzu sollte man auf andere Sammelstellen ausweichen. Wertstoffe können an den Wertstoffhöfen in Babenhausen und Wolfertschwenden nur zu den regulären Zeiten abgegeben werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter https://www.landratsamt-unterallgaeu.de/aktuelles/pressemitteilung-detail-ansicht/hochwasser-abfaelle-erweiterte-entsorgungsmoeglichkeiten-bleiben

Entsorgung von belastetem Heu, Gras und Treibholz

Das Landratsamt Unterallgäu weißt darauf hin, dass durch Überschwemmung mit Öl belastetes Heu, Gras oder Treibholz bei Bedarf verbrannt werden kann. Dazu müssen jedoch zwingend einige Sicherheitsregeln beachtet werden. Hierauf weisen die Abfallwirtschaftsberatung und das Abfallrecht des Landkreises hin.

Auf Folgendes ist zu achten:

  • Schaffen Sie möglichst wenige Brandherde.
  • Informieren Sie im Vorfeld die örtliche Feuerwehr.
  • Verbrennen Sie das Material nur auf freien Flächen außerhalb der Bebauungen.
  • Die Verbrennung ist nur untertags von 8 bis 18 Uhr gestattet. Nachts und an Sonn- und Feiertagen darf das belastete Material gar nicht verbrannt werden.
  • Das Material darf erst verbrannt werden, wenn es trocken ist.
  • Kontrollieren Sie das Feuer sorgfältig, um Bränden vorzubeugen.
  • Beachten Sie Sicherheitsabstände zu Gebäuden, Bäumen und anderen Gegenständen.
  • Bei starkem Wind darf kein Feuer entfacht werden.
  • Trockenes Treibholz sollte gehäckselt oder gesammelt verbrannt werden.
  • Die Erlaubnis, das Material zu verbrennen, gilt nur für eine Übergangzeit nach dem Katastrophenfall.
  • Betroffenen Landwirten empfiehlt das Landratsamt, sich vorab mit dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Telefon (08261) 9919-0 in Verbindung zu setzen.

Alternativ kann das Material auch gebührenpflichtig über eine Grüngutverwertung entsorgt werden. Entsprechende Firmen sind auf der Verwerterliste unter www.unterallgaeu.de/abfall zu finden. Bei Fragen gibt die Abfallwirtschaftsberatung Auskunft unter Telefon (08261) 995-8090.

 

 

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