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Einreichung von Bauanträgen – Änderung ab 01.03.2023

Schriftliche Bauanträge und weitere schriftliche Anträge sind ab der Einführung des Digitalen Bauantrags (01.03.2023) nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt einzureichen.

Das Landratsamt Unterallgäu hat mitgeteilt, dass ab 01.03.2023 der Digitale Bauantrag eingeführt wird. Damit wird die Möglichkeit eröffnet, für das Unterallgäu Bauanträge, sowie weitere baurechtliche Anträge und Anzeigen bequem in elektronischer Form einzureichen. Planverfasser müssen sich zur Einreichung entsprechend registrieren und laden den Bauantrag über das Bayerische Landesportal hoch. Das Landratsamt wird benachrichtigt, holt den Bauantrag digital ab und beginnt mit der Bearbeitung. Der schriftliche Bauantrag in Papierform ist weiterhin uneingeschränkt zulässig. Allerdings ist mit der Einführung des Digitalen Bauantrags folgende grundsätzliche Umstellung verbunden: Schriftliche Bauanträge und weitere schriftliche Anträge sind ab der Einführung des Digitalen Bauantrags nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt im Landratsamt einzureichen. Das Verfahren beginnt erst mit Eingang im Landratsamt. Den Gemeinden werden die Unterlagen unverzüglich nach Eingang des Antrags übermittelt, mit der Bitte um Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen. Damit beginnt auch die Zweimonatsfrist zur Erteilung des Einvernehmens. Vorteil der Verfahrensumstellung ist ein Zeitgewinn, der durch die parallele Bearbeitung bei Gemeinde und Landratsamt erzielt werden kann.

Die Einreichung per E-Mail ist nicht zulässig. Anträge können wirksam nur über das Bayerische Landesportal und die dortigen Online-Assistenten eingereicht werden. Für Auskünfte steht das Landratsamt Unterallgäu zur Verfügung (baurecht-sued@lra.unterallgaeu.de und Telefon 08261 995-120 oder 146).

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